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Immobilien sind auch heute noch sichere Kapitalanlagen und bedeuten Zukunftssicherung.Jedoch ist die Suche nach dem richtigen Mieter bzw. Käufer einer Wohnung oder eines Hauses für einen Eigentümer immer sehr zeitaufwendig sowie arbeitsintensiv. Dabei entscheidet gerade im Bereich der Vermietung die Auswahl des zukünftigen Mieters über die langfristige Werterhaltung und hohe Rentabilität eines Objekts.
Diesen Aufwand möchten wir gerne für Sie übernehmen.

Eigner Immobilien ist spezialisiert auf die Vermietung und den Verkauf von Wohnungen, Häusern und Grundstücken. Wir legen größten Wert auf eine sorgfältige Auswahl der Mieter bzw. Käufer. Unsere qualifizierten und professionelen Leistungen sind für Sie kostenlos.

Wir würden uns freuen, Sie als neuen Kunden begrüßen zu dürfen!

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Niedrigenergiereihenhaus in Groß Enzersdorf
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Sunday, 15 January 2006

Wer seine Liegenschaften sicher in der Hand der nächsten Generation wissen möchte, sollte die Übergabe richtig planen

 

Wer künftig in der eigenen guten Stube wohnen wird, kann man rechtzeitig selbst bestimmen und in einem Notariatsakt festlegen.

Salzburg (SN). Gerade Immobilienbesitz ist meist von vielen Jahren Arbeit und langfristigen Finanzierungen geprägt. Umso verständlicher ist es, dass die Übergabe an die nächste Generation sicher und vor dem Zugriff Außenstehender vollzogen werden soll.
"Im Wesentlichen gibt es neben dem Kauf einer Immobilie zwei Arten des Erwerbes: Durch Erbschaft, die erst im Todesfall des Eigentümers eintritt, und durch Schenkung, die schon zu Lebzeiten des Eigentümers mit Vertrag durchgeführt werden kann", betont Claus Spruzina, Präsident der Salzburger Notariatskammer: "Bei der Schenkung unterscheiden wir zwischen reinen Schenkungen - ohne jegliche Gegenleistung des Geschenknehmers - und Übergaben, bei denen der Geschenknehmer Gegenleistungen erbringen muss." Diese Gegenleistungen können laut Spruzina die Einräumung eines Wohnungsrechtes oder Fruchtgenussrechtes umfassen, aber auch die Einräumung eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes (BVV), allenfalls auch ein Ausgedinge bei bäuerlichen Liegenschaften oder andere so genannte "geldwerte Leistungen".

Wer also zu Lebzeiten seine Immobilien an die Kinder übergibt, sollte sich ein lebenslanges Wohnrecht, ein Fruchtgenussrecht und ein BVV im Grundbuch absichern lassen. Gerade das BVV ist besonders wichtig. Spruzina: "Ein BVV bewirkt, dass der Eigentümer seine Liegenschaft nur mehr mit Zustimmung des Verbotsberechtigten belasten oder veräußern darf. Bei einem grundbücherlich eingetragenen BVV können Gläubiger des Liegenschaftseigentümers nur mehr in besonderen Fällen auf die Liegenschaft zugreifen, das heißt ein Pfandrecht eintragen oder gar die Zwangsversteigerung einleiten." Wer als Übergeber also verhindern will, dass das eigene Haus oder die eigene Wohnung durch Schulden belastet wird, kommt ohne BVV nicht aus.

Umgekehrt ist es auch wichtig, sich weiterhin die Einnahmen aus der Liegenschaft zu sichern. Denn das Wohnungsrecht allein berechtigt nicht zu einer Vermietung. Wenn aber eine Vermietung beabsichtigt ist, wäre eine Vereinbarung eines Fruchtgenussrechtes erforderlich. Dabei sei zu beachten, ob die vom Fruchtnießer abgeschlossenen Mietverträge mit seinem Ableben erlöschen oder den Eigentümer (Übernehmer) weiter binden, betont der Experte: "Es wird sich daher empfehlen, hiefür einschränkende Vereinbarungen zwischen dem Übergeber und dem Übernehmer zu treffen, wie z. B., dass der Fruchtnießer keine Mietverträge auf unbestimmte Zeit, sondern nur mit begrenzter Dauer abschließen darf."

Zu beachten sind außerdem eventuell anfallende Kranken- und Pflegekosten, die eingefordert werden können. Spruzina: "Die Sozialhilfeträger haben nach dem Salzburger Sozialhilfegesetz fünf Jahre lang die Möglichkeit, auf Schenkungen oder Übergaben zurückzugreifen. Dabei haftet dann der Geschenknehmer bis zum dreifachen Einheitswert der geschenkten oder übergebenen Liegenschaft auch mit seinem eigenen Vermögen für Heim- und Pflegekosten."

Bernhard Schreglmann

Quelle:     Salzburger Nachrichten  
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